top of page

Gesetzliche Richtlinien für eine Tagesmutter im Kanton Zürich

 

Will man in der Schweiz Kinder betreuen, bestehen gewisse Regelungen bezüglich Anzahl, Alter, zeitlichem Rahmen, Ort, Verwandschaft, Mündigkeit usw.. Ja nach Betreuungsform und Erfüllung von gewissen Kriterien, muss dies der Behörde gemeldet werden und es kommt zur Bewilligungspflicht, die eine Aufsichtspflicht nach sich zieht. Dies gilt insbesondere auch für eine Tagesmutter, weil die Kinder nicht in ihrem Zuhause, sondern auswärts betreut werden. 

1. Wann wird eine Tagesmutter meldepflichtig?
  • Wenn die Tagesmutter Kinder unter 12 Jahren betreut und mindestens ein Tageskind an mehr als 25h betreut wird. Wobei Tag- / Nachtstunden gleich zählen.

  • Sie gleichzeitig mehr als 6 Tageskinder betreut.

  • Kinder bis 18 Monate zählen mit dem Faktor 1.5. Also maximal 4 Kinder unter 18 Monaten.

  • Und sie für die Betreuung ein Entgelt bekommt.

2. Ausnahmen:

  • eigene Kinder

  • Kinder, deren Eltern zum Verwandtenkreis gehören

  • Kinder, welche zu Besuch weilen

  • Kinder, welche ausschliesslich den Mittagstisch (11.30 – 13.30 Uhr) besuchen zählen aber mit.

3. Vorgehen, wenn eine Tagesmutter meldepflichtig ist:

  1. Der Tagesmutter Verein Zürich macht Sie automatisch darauf aufmerksam, wenn Sie aufgrund unserer Abrechnungen in eine Meldepflicht kommt.

  2. Sie füllen das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig aus und unterzeichnen es.

  3. Sie besorgen sich einen Strafregisterauszug (Privatauszug).

  4. Diese zwei Dokumente (Meldeformular und Strafregisterauszug) senden Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die zuständige Stelle der Gemeinde.

  5. Die für Sie zuständige Aufsichtsperson meldet sich innert drei Monaten nach Eingang der Meldung bei Ihnen für einen ersten Aufsichtsbesuch (Dauer ca 1.5 Stunden).

  6. In der Regel findet ab dann ein jährlicher Aufsichtsbesuch bei Ihnen statt. Im Anschluss an diese Besuche erhalten Sie jeweils eine Kopie der schriftlichen Bestätigung des Aufsichtsresultats.

  7. Lassen Sie dem Tagesmutter Verein Zürich eine Kopie dieser Bestätigung zukommen, damit wir dies ihrem Portfolio beilegen können.

Formular Meldepflicht
 

Weiterführende Links:


Neue PAVO (2012)http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.222.338.de.pdf


 

 

 

Das Sagen unsere Kunden

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne!

 
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen und wir rufen gerne zürück.
 
Mail: 
info@tagesmutter-verein-zürich.ch
 
Folge uns:

Kontaktformularrne

Ihre Angaben wurden erfolgreich versandt!

bottom of page